- Ober-
- O̲·ber- im Subst, begrenzt produktiv; 1 verwendet, um die Hälfte eines Körperteils zu bezeichnen, die über der anderen Hälfte ist ↔ Unter-; der Oberarm, der Oberkiefer, der Oberkörper, die Oberlippe, der Oberschenkel2 verwendet, um etwas zu bezeichnen, das sich auf oder über ähnlichen Dingen befindet ↔ Unter-; die Ober(be)kleidung, das Oberdeck, das Oberhemd3 verwendet, um auszudrücken, dass eine Person oder Institution einen höheren Rang hat als der, der vom Grundwort ausgedrückt wird; der Oberbürgermeister, der Oberförster, der Obergefreite, das Oberlandesgericht, der Oberlehrer, der Oberleutnant, der Oberstaatsanwalt, der Oberstudienrat4 verwendet, um ein Amt, eine Position o.Ä. zu bezeichnen, die höher als alle anderen sind; die Oberaufsicht, die Oberherrschaft, die Oberhoheit, das Oberkommando <des Heeres>5 verwendet, um den Teil eines Landes zu bezeichnen, der höher liegt als der andere ↔ Unter-, Nieder-; Oberfranken, die Oberpfalz, Oberösterreich, Oberschlesien6 gespr pej; verwendet, um Substantive, die etwas Negatives ausdrücken, zu verstärken; der Oberangeber, der Oberdepp, der Obergauner, der Oberspinner
Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.